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Ausgebreiteter Hausporling / Eichenporling
(Donkioporia expansa)

Vorkommen und Bedeutung

Der Eichenporling ist  ein holzzerstörender Pilz, der nicht nur das Holz der Stiel- und Traubeneiche, sondern auch das der Nadelhölzer angreift.
Dabei werden vor allem intensiv durchfeuchtete Hölzer der Dachkonstruktion und der obersten Geschossdecke befallen. Im Freien ist der Pilz eher selten festzustellen.
Als Sekundärschädling an dem vom Eichenporling befallenen Holz wird oft der Bunte Nagekäfer (Xestobium rufovillosum [De Geer]) angetroffen.


Handtellergroßer, ockerbräunlicher Fruchtkörper.

Lebensbedingungen

Die geeignete Holzfeuchte  zur Ausbreitung des Pilzes liegt zwischen 50% - 70%, die optimale Wachstumstemperatur bei 27° C. Er bewirkt eine intensive Weißfäule, wobei die Ausdehnung des Pilzes sich auf die direkt durchfeuteten Bereiche begrenzt.

Erkennungsmerkmale

Holz:

Die vom Eichenporling erzeugte Weißfäule bewirkt eine streifenweise Zersetzung des Holzes. Dabei wechseln abgebaute weiße Holzfasern mit braungefärbten, weniger geschädigten Fasern ab. (Weißstreifigkeit)

Myzel / Stränge:

Meist zwischen Substrat und Fruchtkörper, in Spalten und Hohlräumen. Die festhaftenden flächigen Überzüge sind verdeckt weiß-gelblich, bei Lichtzutritt mostrichfarben. Es werden keine Myzelstränge ausgebildet, deshalb ist der Befall auf das durchfeuchtete Holz begrenzt.

Fruchtkörper:

Die Fruchtkörper sind verhältnismäßig groß (Handtellergröße bis mehrere dm² und von  1 bis zu 5 cm dick). Sie sind dem Holz mit ihrer Rückseite aufgewachsen (resupinat) und bestehen überwiegend aus einer Röhrenschicht mit grau- bis ockerbräunlicher Färbung. Im frischen Zustand sind sie zähelastisch und leicht ablösbar, alte Fruchtkörper sind korkighart.


Poren an der Oberfläche des Fruchtkörpers.


Röhrenschicht, hier ca. 1 cm stark. Oft finden sich auch mehrlagige Fruchtkörper.

Schutzmaßnahmen

Nach DIN 68800, Teile 1 und 2: Amtlich zugelassene Holzschutzmittel mit dem Prüfprädikat P (Pilzvorbeugend), in Ergänzung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes.

Sanierung

Nach DIN 68800 Teil 4. Als Bekämpfungsmaß-nahme am befallenen Holz kommt nur eine Teil- ( + 0,3 m Sicherheitszone) oder Totalauswechslung des Konstruktionsholzes  in Betracht. Eine chemische Bekämpfung im Holz ist nicht möglich. Schutz- und Sanierungsmaßnahmen sowie Sonderlösungen an Denkmalen sind nur von speziell geschulten Fachleuten zu planen.

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